Das Sakrament der Krankensalbung steht allen Gläubigen offen, die bei schwerer Krankheit, vor einer schweren Operation, bei psychischen Erkrankungen um eine geistliche Stärkung wünschen. Wie das Beichtsakrament gehört die Krankensalbung zu den Sakramenten der Heilung.
Sie wird vom Priester daheim, im Spital, oder in einer gemeinschaftlichen Feier gespendet (am „Krankensonntag“ - 1. Sonntag im März, oder bei Gottesdiensten in den Alters- und Pflegeheimen).
Die Krankensalbung ist kein „Sterbesakrament“. Sakramente werden nur lebenden Menschen gespendet. Im Falle des bevorstehenden Todes ist die Eucharistie, die Kommunion, das Sakrament das als „Wegzehrung“ gespendet wird.
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